Spendenquittung

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Spenden auf unser Spendenkonto können Sie von der Steuer absetzen. Dafür müssen Sie die Spende in Ihrem Lohnsteuerjahresausgleich oder in Ihrer Einkommenssteuererklärung für 2010 angeben und einen Nachweis über die Spende beifügen.

Als Nachweise gelten normalerweise

  • bei Spenden bis 200 € der Überweisungsbeleg oder (bei einer Bareinzahlung) die Einzahlungsquittung, der PC-Ausdruck bei einer Überweisung per Online-Banking
  • bei Spenden über 200 € eine Zuwendungsbestätigung der Empfänger-Organisation nach den Formvorschriften des Finanzamtes.

Für Spenden an gemeinnützige Organisationen zugunsten der Erdbebenopfer in Haiti gilt ein vereinfachtes Verfahren. Danach reicht auch bei Spenden über 200 € als Nachweis der Überweisungsbeleg, die Quittung für die Bareinzahlung auf ein Spendenkonto oder der PC-Ausdruck bei einer Überweisung per Online-Banking. Darauf haben sich das Bundesfinanzministerium und die Länderfinanzminister verständigt, wie das Bundesfinanzministerium am 4. Februar in einem Schreiben an die Obersten Finanzbehörden der Länder mitteilt. (DOK 2010/0065323). Dort heißt es:

(…) Vereinfachter Zuwendungsnachweis

Für alle Sonderkonten, die von inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, inländischen öffentlichen Dienststellen oder von den amtlich anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege eingerichtet wurden, gilt ohne betragsmäßige Beschränkung der vereinfachte Zuwendungsnachweis. Nach § 50 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EStDV genügt in diesen Fällen als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (z. B. Kontoauszug) eines Kreditinstitutes oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking. Soweit bis zum 31. Januar 2010 im Hinblick auf ergangene Verwaltungsanweisungen Zuwendungen nicht auf ein Sonderkonto, sondern auf ein Konto der o. a. Spendenempfänger geleistet wurden, gilt auch hier der vereinfachte Zuwendungsnachweis.

Falls Sie dennoch für Ihre Spende von uns eine Spendenbescheinigung wünschen, stellen wir Ihnen die gerne aus. Voraussetzung dafür ist, dass Sie auf Ihrem Überweisungs- oder Einzahlungsbeleg Ihren Namen und Ihre Adresse angeben. Bitte vermerken Sie auch „Spendenquittung“ auf der Überweisung. Oder schicken Sie uns Ihre Adressdaten mit einer Kopie des Überweisungs- oder Einzahlungsbeleges per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. oder per Fax an: 0228 – 24 33 522.


Die Erlöse der Spendenaktion kommen folgenden Hilfsorganisationen zu Gute, die in Nordrhein-Westfalen ansässig sind:

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